Für Renter/Pensionäre die eine deutsche Rente beziehen.
Niederländische Staatsangehörige, die nicht in Deutschland wohnen können auf Antrag ihre Einkommensteuererklärung wie deutsche Bürger erstellen und der Finanzverwaltung einreichen.
Somit haben Sie die gleichen Vorteile wie die deutschen Staatsbürger!
Voraussetzung ist, dass die Einkünfte mindestens zu 90% der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder
die nicht der deutschen Einkommsteuer unterliegenden Einkünfte nicht mehr als
Für Arbeitnehmer mit deutschen Einkünften
EUR 7.664,-/15.328,- (ledig/verheiratet) ab VZ 2004 betragen.
EUR 7.834,-/15.668,- (ledig/verheiratet) ab VZ 2009 betragen.
EUR 8.004,-/16.008,- (ledig/verheiratet) ab VZ 2010 betragen.
EUR 8.130,-/16.260,- (ledig/verheiratet) ab VZ 2013 betragen.
EUR 8.354,-/16.708,- (ledig/verheiratet) ab VZ 2014 betragen.
EUR 8.472,-/16.944,- (ledig/verheiratet) ab VZ 2015 betragen.
EUR 8.652,-/17.304,- (ledig/verheiratet) ab VZ 2016 betragen.
EUR 8.820,-17.640,- (ledig/verheiratet) ab VZ 2017 betragen.
EUR 9.000,-18.000,- (ledig/verheiratet) ab VZ 2018 betragen.
EUR 9.168,-18.336,- (ledig/verheiratet) ab VZ 2019 betragen.
EUR 9.408,-18.816,- (ledig/verheiratet) ab VZ 2020 betragen.
EUR 9.744,-/19.488,- (ledig/verheiratet) ab VZ 2021 betragen.
EUR 9.984,-/19.968,- (ledig/verheiratet) ab VZ 2022 betragen.
Als Nachweis über das Einkommen gilt das Formular EU/EWR der niederländischen Steuerbehörde.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich bei der Auszahlung des Differenzbetrages beim Kindergeld zwischen Deutschland und den Niederlanden.
An Karneval dem 28.02. - 03.03.2025 ist unser Büro nachmittags geschlossen!
|